Herzlich Willkommen auf 2-Wheel-Planet.de
Ihr Motorrad- & Rollerforum für Ihre Fragen rund um Zweiräder
...dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir werden versuchen Ihnen bei Ihren Fragen und Problemen zu helfen.
Ja! Ich möchte mich jetzt registrieren!
Die Nutzung von 2-Wheel-Planet.de ist und bleibt vollkommen kostenlos.
Für registrierte Benutzer ist das komplette Zweiradforum übrigens werbefrei.
Die Aussage des Kollegen darf man als wohlwollende Toleranz werten, auch bei der beschriebenen Situation liegt ein fahrlässiger Verstoß vor, der hier 75,60 Euro plus 3 Punkte kosten (Erlöschen BE, hier: zu laut) würde sowie wahrscheinlich die Untersagung der Weiterfahrt nach sich ziehen würde samt Mängelmeldung.
Wenn das jemand - wie der Kollege angedeutet hat - vorsätzlich macht, greift normalerweise gar nicht der Tatbestandskatalog, das Bußgeld müßte also höher als 50 Euro sein, da der Tatbestandskatalog generell nur von fahrlässigen Verkehrsverstößen spricht.
--- kleiner Exkurs: Aber auch dies kann nicht stimmen, da da z.B. sinngemäß drinsteht"Kennzeichen verdreckt gelassen" --->ganz klarer Vorsatz, haarscharf sogar an der Straftat "Kennzeichenmißbrauch" --- also der Tatbestandskatalog ist nicht fehlerfrei ----
Dass der Kollege so entschieden hat, ist ihm anzurechnen.
Andererseits ist diese "Schutzbehauptung" des KRAD-Fahrers nicht immer zu akzeptieren.
Sobald das Ding rausfällt, müßte man - streng genommen - sofort anhalten und das Ding auf einem Abschlepper oder Anhänger zu einer Werkstatt bringen, ansonsten würde man eine OWI fortgesetzt und dann vorsätzlich begehen.
Manchmal - und das habe ich auch schon gemacht - erlauben die Kollegen einem dann noch die Fahrt nach Hause bzw. zur Werkstatt.
Um diese Erlaubnis dann nachweisen zu können, sollte man sich eine Durchschrift der Mängelmeldung geben lassen oder zumindestens die Dienststelle, von der die eingeschrittenen Kollegen stammen, ggf. geben sie auch eine Visitenkarte raus ---- nicht dass ggf. im nächsten Ort die nächsten Kollegen tätig werden.
oke![]()
habe angefangen zu schreiben und festgestellt, dass ich schonmal geantwortet habe (s.o.), sorry für meinen SPAM daher.
Natürlich kann die Ploizei dich in so einer Situation weiterfahren lassen, aber das macht es nicht legal. Der nächste Polizist brummt dir das Strafgeld und die drei Punkte drau und dann guckst du dumm. Du musst ja schließlich theoretisch vor dem Losfahren auch alle Blinker etc. testen. Denke also nicht, dass du damit durchkommst... sorry!