naja ich hab das hier gefunden und fand das sehr interessant, kann man auch zu den tricks zählen hehe
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1Gefällt mir Dies ist ein Thema über helm mit eingebauter kamera im Tipps & Tricks Forum, welches ein Teil der Sonstiges Kategorie ist; naja ich hab das hier gefunden und fand das sehr interessant, kann man auch zu den tricks zählen hehe Werbung ...
naja ich hab das hier gefunden und fand das sehr interessant, kann man auch zu den tricks zählen hehe
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Moin,
netter Hinweis im Artikel zum Verlust der Typgenehmigung.
Mir wär mein Schädel wichtiger, denn gebrochene Knochen verheilen zwar meistens noch, aber u.U. ausgelaufene Hirnmasse läßt sich nicht wieder einfüllen, wenn der Helm gebrochen ist durch Umbauten.
Ansich nen gutes Thema, wo ich nochmal ansetzen muss für etwas ähnliches. Kumpel und ich fuhren wieder nach Hause mit dem Auto. Wir kamen gerade vom Kart fahren.
Naja, aus jucks entstand dann einfach mal die Idee über nen kleines Autobahnteilstück die Helme anzuziehen. Ansich war das schon ganz lustig und die Leute haben uns auch entsprechend angesehen.
Was aber sehr viel wichtiger ist ... ist das erlaubt? Was mir aufgefallen ist, das das Sichtfeld keliner wird und das halt die akkustische Wahrnemung gedämpft wurde. Aber wie siehts da auf der rechtlichen Seite eigentlich aus?
MFG
Moin,
ich kenne keinen Kollegen, der das ahnden würde. Wegen gefahrenabwehrrechtlichen Gründen deswegen das Abnehmen des Helmes anzuordnen, wäre ja konfus, da das Helmtragen ja eher dazu beiträgt, dass der Fahrer bei einem Unfall weniger gefährdet wäre.
Auf jeden Fall würde es die Kontrollrate erhöhen, da sicherlich eine Menge Leute das melden würden (ala "hier fährt so ein Irrer rum..." oder "die planen einen Banküberfall..." ) und die Kollegen mißtrauisch werden würden beim Vorbeifahren.
Mir persönlich wäre das zu unbequem und heiß.
Natürlich wäre das Hören eingeschränkt, was im Falle eines Unfalles ggf. zivilrechtliche Auswirkungen haben könnte, wenn z.B. nachgewiesen würde, dass das unnötige Tragen eines Helms unfallursächlich gewesen ist, da z.B. ein Hupen überhört worden ist.
Wegen des Gesichtsfeldes habe ich weniger Bedenken, da es ja auch manche Opas gibt, die ihren Kopf nur bedingt drehen und heben können und daher bei "rot" manchmal 10m vor der Kreuzung stehen bleiben, um die Ampel sehen zu können. Denen wird auch nicht das Autofahren verboten.
Ergo: Ich halte das aus rechtlicher Sicht für nicht beanstandbar, ich bin aber auch nicht zitierfähig, da müßtest Du Herrn BGH oder BVerfG fragen.