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25-iger schein aber passagier dabei?+zu schnell?

Dies ist ein Thema über 25-iger schein aber passagier dabei?+zu schnell? im Recht und Gesetze Forum, welches ein Teil der Sonstiges Kategorie ist; was passiert wenn ich mit meinem 25iger schein einen "kumpel" mitnehme und die polizei erwischt(bzw. auf deutsch fi**t) mich was ...

  1. #1
    Fahrradfahrer Avatar von Urzzz
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    25-iger schein aber passagier dabei?+zu schnell?

    was passiert wenn ich mit meinem 25iger schein einen "kumpel" mitnehme und die polizei erwischt(bzw. auf deutsch fi**t) mich was passiert den dann?


    oder was passiert wenn die polizei mich mit ca. 60sachen anhält?

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  3. #2
    Fahrschüler Avatar von DaFred
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    OLd Sr
    also wenn du noch einen dabei hast dürfte sie beim ersten mal nix sagen wobei das von region zu region anders is . Fals sie was sagen bekommst du eine anzeige und musst bußgeld bezahlen denke 1-2 pünktchen sind auch drinne =)

    beim zu schnell fahren wird sie auf jden fall was sagen denke ich zu mindest wie gesagt is verschieden dann bekommste wieder ne anzeige musst mehr kohle blechen und bekommst 2-3 punkte =)

    Mfg Freddy

  4. #3
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Moin Jungs,

    zum ersten Fall:
    Kommt drauf an, wie er da sitzt: Ist die Sitzbankverkürzung durch Abnahme des Täschchens aufgehoben:
    - Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (vgl. §§ 2,21 StVG)
    - Untersagung der Weiterfahrt bis zum Rückbau
    - Mängelmeldung
    - Erziehungsberechtigte werden informiert, Du mußt abgeholt werden / wirst nach Hause gebracht
    - Mitteilung an die Führerscheinbehörde

    Sitzt Dein Kumpel auf dem Täschchen, ist das eine kleine Owi (10 Euro), die meistens mündlich gebührenfrei verwarnt wird - er darf dann aber natürlich nicht weiter mitfahren.

    Beim zweiten Fall (60km/h fahren):
    - wie beim o.a. Fall des Entfernens des Täschchens (vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis)
    - dazu kommt ggf. noch eine Roller-Sicherstellung und Untersuchung beim Gutachter.

    Höchststrafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist 1 Jahr Freiheitsentzug. Bei jugendlichen Ersttätern wirds meistens eingestellt, ggf. ein paar Sozialstunden.
    Begleitend werden die Straftaten der Führerscheinbehörde gemeldet, die nach dem zweiten Mal eine MPU fordern kann (Zweifel an der charakterlichen Eignung!), solltest Du mal einen "richtigen" Führerschein machen wollen.

    Noch Fragen?

    Edit: Eins hatte ich noch vergessen: Wer seinen Roller schneller macht, begeht neben der Straftat zu 99,99% auch die OWI "Erlöschen der Betriebserlaubnis", was per se 50 Euro / 3 Punkte plus Verwaltungsgebühren (insgesamt knapp 80 Euro) kosten würde. Wird aber meistens zusammen mit der Straftat dann eingestellt beim Ersttäter.

  5. #4
    Administrator Avatar von Kolbi
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    Beim zweiten Fall (60km/h fahren):
    - wie beim o.a. Fall des Entfernens des Täschchens (vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis)
    - dazu kommt ggf. noch eine Roller-Sicherstellung und Untersuchung beim Gutachter.
    Dazu ist zu sagen, dass der Roller eigentlich nur untersucht wird, wenn man die Tuningmassnahme nicht zugibt.
    Also am Besten, wenn Polizisten euch nicht glauben, das der Roller gedrosselt ist und bevor sie den Abschlepper holen, zugeben, dass der Roller entdrosselt ist.

  6. #5
    Fahrradfahrer Avatar von Urzzz
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    okay danke

  7. #6
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Fahrrad Mountainbike "Paris", war früher teuer
    Nanana Kolbi,
    weck keine falschen Hoffnungen. In Teilen NRWs wird der Roller immer sichergestellt, auch mit Eingeständnis des Tunings.
    "Normalerweise" ist der Roller ein Beweismittel und MUß daher sogar sichergestellt werden - es sei denn, es läßt sich anders ein beweissicherer Nachweis des Tunings führen, z.B. durch ein Photo.

    Eine fehlende Sitzbankverkürzung allein rechtfertigt normalerweise keine Sicherstellung, da braucht der Kollege auch kein Photo.

    Hier in Niedersachsen ist es aber noch so, wie Du schriebst: Gibt der Proband zu, den Roller technisch verändert zu haben und sind die Angaben plausibel, dann kann auf eine Sicherstellung verzichtet werden.
    Im übrigen ist Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit immer gut für das Diversionsverfahren (Empfehlung der Polizei an die Staatsanwaltschaft, ein Verfahren einzustellen oder eben nicht einzustellen, dieser Empfehlung folgt die Staatsanwaltschaft in ca. 90% der Fälle).

  8. #7
    Fahrradfahrer Avatar von Urzzz
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    okay danke

    hab keine tasche dabei nimm sie aber im helmfach mit

  9. #8
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Das ist dann streng genommen schon ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da Mofas einsitzig zu sein haben und nur in Ausnahmefällen Personen (Kinder!) mitgenommen werden dürfen.

  10. #9
    Administrator Avatar von Kolbi
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    und noch nen hinweis: die schale muss auch dran sein.

  11. #10
    Fahrradfahrer Avatar von Urzzz
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    boah ejj kack doch auf die tasche

    mir sind min. 5 polizisten vorbei gefahren und haben meinen roller angeschauht keiner hat angehalten oder so wegen der tasche mein roller fällt ja so schon auf (orange-Weiß )

  12. #11
    Administrator Avatar von Kolbi
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    Meiner Erfahrung nach sagt auch kein Polizist etwas dazu, aber wie SherlockHolmes eben gesagt hat, wäre ohne Tasche fahren eben rechtlich nicht erlaubt. Aber Theorie und Praxis weichen eben ab und an ab.

  13. #12
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    @ Urzzz

    Du möchtest eine fundierte Antwort, also hör auf Kolbi und mich. Was hilft Dir eine Antwort "in 99% der Fälle gehts gut", wenn es dann tatsächlich einen Kollegen gibt, der Dich dafür anzeigt.

    Dann hat der nämlich recht, auch wenn das Strafverfahren sehr wahrscheinlich beim ersten Mal eingestellt wird, bleibt noch die Mitteilung an die Führerscheinbehörde.

    Und die melden sich spätestens nach dem zweiten Mal Fahren ohne FE bei Dir, wenn Du einen echten Führerschein machen möchtest und verlangen eine MPU. Dann machste dicke Backen.

    Insofern hau das Ding auf die Bank (gibt ja auch schicke Lösungen) oder laß es, dann werde ich aber nicht auf einen Beitrag "Hilfe, bin gepackt worden, was nun? " antworten.

  14. #13
    Fahrradfahrer Avatar von Urzzz
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    ja danke sherlok holmes

    aber des ding ist echt nicht gerade "hüpsch"

  15. #14
    Administrator Avatar von Kolbi
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    Ich weiß gar nicht, ob man überhaupt die orignale Sitztasche dranmachen muss. Ansonsten gibt es zum Teil auch so schicke Sitzbankabdeckungen.

    Hier vom Speedfight 2 die Sitzbankabdeckung:

  16. #15
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Fahrrad Mountainbike "Paris", war früher teuer
    Moin,

    es gibt keine Vorschrift für eine Sitzbankverkürzung, also kann man im Prinzip alles nehmen, was das tatsächliche Mitfahren anderer Personen verhindert. Z.B. eine Bauchtasche mit einem Hart-Plastikring drin (z.B. ausgeschnittener Eimer oder was einem einfällt). Insofern muß man nicht auf den teuren Zubehörhandel zurückgreifen.

    Wenn man natürlich so schicke Lösungen wie Kolbi hat (sieht ja aus, als sei es von einer "großen" Maschine), kann man ja schon fast vom "Aufhübschen" sprechen.

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