hmm für malagti f10 gibts da aber nichts...
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hmm für malagti f10 gibts da aber nichts...
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Hi Buringha,
naja, Owis sind was anderes als Straftaten, Fahren ohne FE ist nämlich eine Straftat.
Nichtsdestotrotz hast Du Recht: Es gibt immer Erfahrungswerte mit den Staatsanwaltschaften, was denen ausreicht als Beweis. Manche akzeptieren Tacho-Werte des Streifenwagens beim Nachfahren, manchen reicht das Eingestehen des Fehlverhaltens, manche wollen es ganz korrekt und trotz Probefahrt und Tachowert des Streifenwagens und Eingeständnis trotzdem den Roller sichergestellt und untersucht haben.
Ein Teil dazu trägt nur der Kollege bei, wie er den Sachverhalt dem Staatsanwalt vorträgt, letztlich entscheidet der Staatsanwalt, was er als Beweis will und was ihm ausreicht.
Es steht aber auch dem Kollegen zu, ohne Rücksprache mit dem Staatsanwalt, den Roller erstmal sicherzustellen, ob er dann untersucht wird....
Die Punkte, die Du bekommen hast, ergeben sich aus der Straftat (6 Punkte für Fahren ohne FE), wenn die eingestellt wird und das OWI-Verfahren (Erlöschen BE) wieder auflebt, gibt`s ggf. die 3 points dafür aufs Konto.
Wieso mußtest Du keine MPU machen ? Hier wird nach dem 2. Mal fast immer eine gefordert.
Ganz genau kriege Ich das nicht mehr zusammen. Aber die Frau vom StVA, meinte zu mir damals, hätte Ich 2.Punkte mehr gehabt, hätte Ich eine MPU machen müssen. So wurde mir es Mittgeteilt.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ab 12.Punkte muss man doch eine MPU machen, oder?
Gruß, Buringha
dann hattest du 10 pkt O.o :O
@ Buringha
Nach meinem Kenntnisstand - ich arbeite ja aber nicht beim STVA - ist die MPU nach dem zweiten Mal Fahren ohne FE fällig. In dem Fall ist es nicht punkteabhängig, da die zweite Straftat erstmal Zweifel an der charakterlichen Geeignetheit wecken, wogegen sich die STVÄ absichern wollen, sollte der Mofa-Fahrer mal einen richtigen Führerschein machen - und das sind ja 99,99%.
Zweifel an der charakterlichen Eignung ergeben sich auch bei wiederholten Verkehrsverstößen, also irgendwann tatsächlich bei bestimmten Punkten.
Ich muss mal bei meiner Freundin in den Drosselpapieren nachschauen, denn ich glaube bei Alpha-Technik Mofadrosseln steht drinnen, dass man nur die Alpha-Technik Tasche benutzen darf.
@Sherlock
Ich muss noch dazu sagen, dass das Verfahren beim ersten Mal, ohne Auflagen eingestellt wurde. Also gehe Ich jetzt mal stark davon aus, dass es dafür keine Punkte gegeben hat, bzw das es in Flensburg vermerkt wurde?
*edit*
Ok, habe mir nochmal deinen Post durchgelesen. Dann hatte Ich ja wohl noch ziemliches Glück, dass Ich keine MPU machen musste oO.
Gruß, Buringha
Hi Buringha,
ja, wenn das Verfahren eingestellt wird, gibt`s auch keine Punkte. Das interessiert das STVA aber nicht, denn nach dem zweiten Mal gibt`s eine MPU - es sei denn, die Kollegen haben vergessen, eine Mitteilung zu schicken an das STVA, soll immer mal vorkommen.
Zur MPU muß man natürlich auch nicht bei einem "astreinen" Freispruch, wenn sich die Kollegen also z.B. geirrt haben und Du beim Strafverfahren freigesprochen wirst.
Insofern ist`s schon wichtig, ob`s eine Einstellung mit Auflagen bzw. Verwarnung ist oder kompletter Freispruch.
@ Kolbi
Ist wurscht, wo welche Taschen draufkommen, das interessiert in der Praxis tatsächlich niemanden. Insofern kann man jede Tasche nehmen,die die Sitzfläche adäquat verkürzt.
kommt auch immer drauf an, wie man mit den polizisten redet, wenn du die dumm anmachst, kannst damit rechnen, das die auch weniger nett zu dir sind, wenn normal mit denen redest, sind die meistens auch nett zu dir^^
@ Andy
Und was soll das heißen ? Ob nett oder nicht, die rechtlichen Folgen sind bei allen gleich. Lediglich bei Ordnungswidrigkeiten kann die Polizei von der Verfolgung absehen, dann aber bei geringer Schuld bzw. einem geringfügigem Fehlverhalten. Dabei hilft "Schleimen" meistens eher nicht, auch kein großer Ausschnitt bei Frauen (*g).