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  • 1 Post By SherlockHolmes

Schuldfrage nach Unfall

Dies ist ein Thema über Schuldfrage nach Unfall im Recht und Gesetze Forum, welches ein Teil der Sonstiges Kategorie ist; Hallo, Werbung habe da mal ne Frage hatte letztens ne Unterhaltung mit nem Kollegen und zwar ging es darum wenn ...

  1. #1
    Fahranfänger Avatar von Kalle
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    Schuldfrage nach Unfall

    Hallo,

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    habe da mal ne Frage hatte letztens ne Unterhaltung mit nem Kollegen und zwar ging es darum wenn ich unglücklicher Weise in einen Unfall verwickelt werden würde und ich einen Helm mit getöntem Visier auf habe, stimmt es das mir dadurch die volle oder zumindest eine Teilschuld zukommen würde obwohl eindeutig klar ist das ich nicht der Unfallverursacher bin

    Danke für eure Antwort


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  3. #2
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Moin,

    das ist wie mit Badelatschen tragen beim Autofahren. Verboten ist es nicht, aber beim Unfall kann die Versicherung - sofern das getönte Visier mindestens (mit-)unfallursächlich gewesen ist, Regreß fordern bzw. das dann zuständige Gericht auf eine Mitverschuldung erkennen. Pauschal kann man nicht sagen, dass ein getöntes Visier bei einem Unfall automatisch dazu führt, dass man eine Mitschuld bekommt.

    P.S. Extrem getönte Visiere können allerdings zur Untersagung der Weiterfahrt seitens der Polizei führen.

  4. #3
    Administrator Avatar von Kolbi
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    Zitat Zitat von SherlockHolmes Beitrag anzeigen
    P.S. Extrem getönte Visiere können allerdings zur Untersagung der Weiterfahrt seitens der Polizei führen.
    Getönte Visiere, die man mit E-Nummer kaufen kann, sind damit nicht getroffen?

  5. #4
    Fahranfänger Avatar von Kalle
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    Thx @ SherlockHolmes,
    also wenn dann dachte ich da auch nur an ein leicht getöntes Visier, will ja auch in der Dämmerung noch was erkennen können

  6. #5
    Super-Moderator Avatar von Acid Speedfight
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    woher weiß ich ob mein visier ne E-nummer hat? auf dem visier is nix drauf, auf der verpackung war auch nix gestanden (nicht dass ich was gesehen hätte^^)

  7. #6
    Administrator Avatar von Kolbi
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    Sollt eigentlich irgend nen Nummer oder sowas eingraviert/eingestanzt sein.

  8. #7
    Super-Moderator Avatar von Acid Speedfight
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    hmmm, scheint dann doch etwas zu dunkel zu sein oO

  9. #8
    Administrator Avatar von Kolbi
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  10. #9
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    @
    Getönte Visiere, die man mit E-Nummer kaufen kann, sind damit nicht getroffen?

    Davon habe ich keine Ahnung, ich vermute, dass die erlaubt sind, weiß es aber eben nicht. Normalerweise müßte bei den Visieren eine Produktbeschreibung dabei sein, aus der hervorgeht, ob der "Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum" zulässig ist oder nicht. Wie geschrieben, würde ich das Fahren mit einem sehr dunklen Visier untersagen (sprich Helmwechsel anordnen oder keine Weiterfahrt zulassen), wenn es z.B. schon dämmrig / dunkel ist und man durch das Visier noch weniger sehen kann. Manche Visiere sehen ja dunkel aus (wie bei Sonnenbrillen auch), durch sie kann man aber gut hindurchsehen. Das würde ich dann vom Einzelfall abhängig machen. "Richtige" Verkehrsexperten - meistens Kollegen, die selber Motorrad fahren - könnten Dir da eine fundiertere Antwort geben.
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