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  • 1 Post By SherlockHolmes
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Strafe bei ESD mit ABE ohne DB-Killer

Dies ist ein Thema über Strafe bei ESD mit ABE ohne DB-Killer im Recht und Gesetze Forum, welches ein Teil der Sonstiges Kategorie ist; So mal eine kleine Frage zum Fahren eines Endschalldämpfers mit E-Nummer aber ohne DB-Killer. Wie sieht den nun die Strafe ...

  1. #1
    Administrator Avatar von Kolbi
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    Strafe bei ESD mit ABE ohne DB-Killer

    So mal eine kleine Frage zum Fahren eines Endschalldämpfers mit E-Nummer aber ohne DB-Killer.
    Wie sieht den nun die Strafe aus? Gab ja immer wieder große Diskussionen darum.
    50€ + 3 Punkte, da die ABE entfällt? Oder gilt Killer entfernen als vorsätzlich und es gibt eine höhere Strafe?

    Da man ja die ABE-Papiere immer mitführen muss, aber bei Endschalldämpfern meist keine mitgeliefert wird, ist dies ein großes Problem bei Kontrollen?

    Letzte Frage, wie sieht es den bei ESD´s ohne E-Nummer aus? Bekommt man die gleiche Strafe wie bei ESD´s mit E-Nummer (aber ohne Dezibelkiller?) ?

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  3. #2
    Ich hab letzte mal war auf DSF die biker sendung da da haben seh nen Holländer angehalten der den db killer ausgebaut hatte und den bei hatte.
    Musste den vor ort wieder einbauen und 75 euro latzen Punkte hat er keine bekommen

  4. #3
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Zweirad
    Fahrrad Mountainbike "Paris", war früher teuer
    Moin,

    Endschalldämpfer ohne Schalldämpfer = zu laut = Erlöschen der Be = 50 Euro plus 25,60 Euro Verwaltungsgebühr plus 3 Punkte plus Mängelmeldung plus ggf. Untersagung der Weiterfahrt.
    Im Prinzip ist das Vorsatz und müßte daher höher geahndet werden, aber in 99,99% der Fälle bleibt es bei den 75,60 Euro.
    Das Bußgeld wird dann erhöht seitens der Bußgeldstelle, wenn man zuvor schonmal aufgefallen ist (z.B. mal zu schnell gefahren), meistens wird dann aus 50 Euro 75 oder 100, das liegt im Ermessen der Behörde.

    Das Nichtmitführen der Papiere verlängert die Kontrolle zeitlich. Wenn keine Hinderungsgründe bestehen, wird die Weiterfahrt erlaubt und eine Mängelmeldung ausgehändigt, auf der dann steht, dass man innerhalb 14 Tagen die passenden Papiere vorlegen muß. Die kann man sich manchmal ja beim Verkäufer besorgen (soll mal was tun für sein Geld), im Falle meiner ALU-Felgen für`s Auto habe ich mir die ABE aus dem Internet heruntergeladen.

    ESD ohne E-Nummer wäre wieder eine Einzelfallentscheidung. Ist er zu laut, wärs einfach, dann wieder Erlöschen BE mit den o.a. Folgen. Ist er nicht zu laut, handelt es sich um den Anbau eintragungspflichtiger Teile, ohne diese eingetragen zu haben. So oder so ähnlich heißt das.
    Das würde - *grübel - 10 bzw. in diesem Falle wegen Vorsatz 20 Euro oder so kosten, hätte aber auch zwingend die Untersagung der Weiterfahrt und Anordnung des Abbauens oder Vorführung bei einer Prüfstelle für den Kraftverkehr mit einer dort durchzuführenden Einzelabnahme zur Folge.

    Mit Sicherheit wird es aber auch Kollegen geben, die Argumente finden, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist aus anderem Grund : Abgaswerte (leuchtet mir nicht ein), Gefährlichkeit (leuchtet mir auch nicht ein) .

    Insofern ist meine Antwort hinreichend unkonkret, sry.

    P.S. Ich kenne mindestens einen KRAD-Fahrer, der mir mal erzählt hat, dass die Variante "ich geh mal zu einem bekannten Graveur und verschaff mir dort die passende E-Nummer " verwendet wird und die Gerüchte sich weitertragen. Sicherlich ist das Entdeckungsrisiko äußerst gering, aber man würde dann ggf. den Tatbestand der Urkundenfälschung (Straftat im Gegensatz zu vorher nur begangener OWI) verwirklichen ggf. auch Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz oder sowas in der Art, was dann oft sehr empflindliche zivilrechtliche Strafen nach sich zieht, also daher davon die Finger lassen !
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  5. #4
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Fahrrad Mountainbike "Paris", war früher teuer
    Dazu auch noch mal ein Urteil aus dem Netz:

    Urteil vom Landgericht Regensburg Az.: 3 Ns 134 Js 97458/04
    Ein Motorradfahrer erhielt von der Verkehrsbehörde ein Bußgeld, weil die Betriebserlaubnis für sein Motorrad durch den Einbau eines nicht zugelassenen Auspuff erloschen sei. Zudem soll dieses Fahrzeugteil eine erhebliche Geräuschentwicklung verursacht haben. Vor dem Gericht wurde der Motorradfahrer jedoch freigesprochen. Er konnte nachweisen, dass der eingebaute Auspuffendtopf im Originalzustand über eine EG-Betriebserlaubnis verfügt hatte und auch für dieses Fahrzeug freigegeben war. Dadurch, dass der Auspuff zwischenzeitlich im Innenbereich verrostet war und so lauter als gewöhnlich funktionierte, wird die Betriebserlaubnis nicht berührt, da nur eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 II StVZO führt, nicht aber natürlicher Verschleiß.


    Das heißt allerdings auch, dass der natürliche Verschleiß vom Kradfahrer baldmöglichst behoben werden muß, denn ansonsten wird die Weiterfahrt aus polizeigesetzlichen Gründen (Gefahrenabwehr) untersagt.

    Im übrigen bin ich gerade ein wenig verwirrt, weil ein anderer Kollege geäußert hat, dass ein zu lauter Auspuff, der nicht dem Altersverschleiß unterliegt, nicht 50 Euro kostet ---- dem gehe ich nach.

  6. #5
    Administrator Avatar von Kolbi
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    Also wäre der Fall, dass die Dämmwolle im Laufe der Zeit verbrennt natürlicher Verschleiss und würde nicht mit 50€ und 3 Punkten geahndet werden.

    Zitat Zitat von SherlockHolmes Beitrag anzeigen
    Im übrigen bin ich gerade ein wenig verwirrt, weil ein anderer Kollege geäußert hat, dass ein zu lauter Auspuff, der nicht dem Altersverschleiß unterliegt, nicht 50 Euro kostet ---- dem gehe ich nach.
    Ich hatte da mal was von 20€ gehört.

  7. #6
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Fahrrad Mountainbike "Paris", war früher teuer
    Moin,

    so bleibt bei meiner "alten" Einschätzung, Fahren ohne Schalldämpfer ist Erlöschen BE und damit 50 Euro/3 points, etc.

    Ja, wenn die Dämmwolle weggebrannt ist, wärs billiger, man müßte aber u.U. das Krad möglichst bald vorführen.
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