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Wie weit kann ich gehen?

Dies ist ein Thema über Wie weit kann ich gehen? im Recht und Gesetze Forum, welches ein Teil der Sonstiges Kategorie ist; Zitat von Acid Speedfight gut dass sich die schraube losvibriert und der killer rausfällt is wohl ziemlich selten aber in ...

  1. #16
    Administrator Avatar von Kolbi
    Beiträge
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    Zweirad
    Yamaha YZF 600 R Thundercat
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    14
    Zitat Zitat von Acid Speedfight Beitrag anzeigen
    gut dass sich die schraube losvibriert und der killer rausfällt is wohl ziemlich selten aber in der MOTORRAD stand auch mal sowas in der richtung ^^
    Passiert anscheinend noch ziemlich häufig! Wohl auch daher, weil die Auspufffirmen die Killer nicht richtig befestigen Wieso auch? Werden doch eh meist entfernt.

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  3. #17
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Zweirad
    Fahrrad Mountainbike "Paris", war früher teuer
    Zitat Zitat von Acid Speedfight Beitrag anzeigen
    klingt wie ne schlechte story aber mein kumpel mit seiner F800S mit Akaprovic-auspuff wurde aufgehalten weil er keinen DB-eater drinnehatte, als der polizist ihn fragte warum sagte er "muss mir rausgefallen sein", die haben dann ne zeitlang diskutiert, er hat ihn aber weiterfahren lassen mit ner mündlichen verwarnung .... "ich kanns nicht nachkontrollieren obs absichtlich gemacht wurde oder nicht, deswegen bleibts bei einer verwarnung"

    gut dass sich die schraube losvibriert und der killer rausfällt is wohl ziemlich selten aber in der MOTORRAD stand auch mal sowas in der richtung ^^
    Die Aussage des Kollegen darf man als wohlwollende Toleranz werten, auch bei der beschriebenen Situation liegt ein fahrlässiger Verstoß vor, der hier 75,60 Euro plus 3 Punkte kosten (Erlöschen BE, hier: zu laut) würde sowie wahrscheinlich die Untersagung der Weiterfahrt nach sich ziehen würde samt Mängelmeldung.
    Wenn das jemand - wie der Kollege angedeutet hat - vorsätzlich macht, greift normalerweise gar nicht der Tatbestandskatalog, das Bußgeld müßte also höher als 50 Euro sein, da der Tatbestandskatalog generell nur von fahrlässigen Verkehrsverstößen spricht.

    --- kleiner Exkurs: Aber auch dies kann nicht stimmen, da da z.B. sinngemäß drinsteht"Kennzeichen verdreckt gelassen" --->ganz klarer Vorsatz, haarscharf sogar an der Straftat "Kennzeichenmißbrauch" --- also der Tatbestandskatalog ist nicht fehlerfrei ----

    Dass der Kollege so entschieden hat, ist ihm anzurechnen.

    Andererseits ist diese "Schutzbehauptung" des KRAD-Fahrers nicht immer zu akzeptieren.
    Sobald das Ding rausfällt, müßte man - streng genommen - sofort anhalten und das Ding auf einem Abschlepper oder Anhänger zu einer Werkstatt bringen, ansonsten würde man eine OWI fortgesetzt und dann vorsätzlich begehen.
    Manchmal - und das habe ich auch schon gemacht - erlauben die Kollegen einem dann noch die Fahrt nach Hause bzw. zur Werkstatt.
    Um diese Erlaubnis dann nachweisen zu können, sollte man sich eine Durchschrift der Mängelmeldung geben lassen oder zumindestens die Dienststelle, von der die eingeschrittenen Kollegen stammen, ggf. geben sie auch eine Visitenkarte raus ---- nicht dass ggf. im nächsten Ort die nächsten Kollegen tätig werden.
    Kolbi gefällt dies.

  4. #18
    Fahrradfahrer Avatar von mukuh
    Beiträge
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    oke

  5. #19
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
    Beiträge
    99
    Zweirad
    Fahrrad Mountainbike "Paris", war früher teuer
    habe angefangen zu schreiben und festgestellt, dass ich schonmal geantwortet habe (s.o.), sorry für meinen SPAM daher.

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