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Was passiert bei einer Kontrolle?

Dies ist ein Thema über Was passiert bei einer Kontrolle? im Recht und Gesetze Forum, welches ein Teil der Sonstiges Kategorie ist; hey kolbi ich hab eine frage also können die grünen verlangen das man etwas abschraubt um zb. unter die verkleidung ...

  1. #1
    Fahrradfahrer Avatar von Speedy
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    Zweirad
    Speedy 2

    Was passiert bei einer Kontrolle?

    hey kolbi ich hab eine frage also können die grünen verlangen das man etwas abschraubt um zb. unter die verkleidung zu gucken ?

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  3. #2
    Administrator Avatar von Kolbi
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    Zweirad
    Yamaha YZF 600 R Thundercat
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    Also müssen musst du nicht, allerdings können sie bei Verdacht (eigenem ermessen) dein Fahrzeug abschleppen und komplett auseinandernehmen lassen.

  4. #3
    Moderator Avatar von robot
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    Zweirad
    Piaggio TPH
    ^^ richtig ;-) wenn du es nicht mahcts wird dein scoot abgeschleppt ;-) in dem fall wärst du so oder so der arsch ;-) hehe

  5. #4
    Fahrradfahrer Avatar von Speedy
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    Zweirad
    Speedy 2
    aber wenn der roller torks hat und cih keine dabei hab was wollen die tun direkt abschleppen oder wie

  6. #5
    Administrator Avatar von Kolbi
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    Zweirad
    Yamaha YZF 600 R Thundercat
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    14
    Bei starken Verdacht vielleicht

    Normalerweise hat die Polizei aber auch nen bisschen Werkzeug dabei.

    Ist aber wirklich schwierig, was passiert.

    *mal in Recht & Gesetze verschoben*

  7. #6
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Zweirad
    Fahrrad Mountainbike "Paris", war früher teuer
    Moin,

    bei konkreten Verdachtsfällen, z.B. Manipulation an einer Blackbox / CDI / Kippschalter, ist es möglich, den Roller sicherzustellen und gutachterlich untersuchen zu lassen gem §§ 94,98 StPO, ggf. wird auch die Vorbereitung der Vernichtung durchgeführt gem § 74 StGB.

    Hat man tatsächlich Dreck am Stecken, sollte man diese Variante versuchen zu vermeiden, da die anfallenden Kosten im Strafverfahren einem auferlegt werden können.
    Die entsprechenden Gegenstände (z.B. Schraubendreher) muß man nicht mitführen und auch nicht das Krad aufmachen, da man als Beschuldigter nicht dazu beitragen muß, sich selber zu belasten.
    Merkt man aber, dass es jetzt tatsächlich zur Sache geht, kann man ggf. mithelfen, sein eigenes Fehlverhalten aufzuklären. Bis man 21 ist, kann man daher in den "Genuß" des Diversionsverfahrens kommen, so dass das Verfahren ggf. eingestellt wird (insbesondere bei Ersttätern).

    Hat man ein absolut reines Gewissen wegen seines Motorrades, kann man der Polizei helfen, muß man aber nicht. Wenn man will, kann man es drauf ankommen lassen. Im Falle, dass sich die Kollegen geirrt haben, entstehen einem keine Kosten als Angehaltener.

    Ergo: Man muß nichts aufschrauben, in einigen Fällen sollte man aber.
    Noch Fragen?

  8. #7
    Fahrradfahrer Avatar von Speedy
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    Zweirad
    Speedy 2
    ja, mir ist bewußt das sie das teil mitnehmen,wenn ein dzb dran verbaut ist wird der komplette roller vernichtet oder wie jetzt ???

  9. #8
    Administrator Avatar von Kolbi
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    Zweirad
    Yamaha YZF 600 R Thundercat
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    14
    Schau mal hier:

    Punkt 9. ist denke ich interessant.

  10. #9
    Rechtsprofi Avatar von SherlockHolmes
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    Zweirad
    Fahrrad Mountainbike "Paris", war früher teuer
    Moin,

    speedy, nachlesen kannst das in den FAQ "Hilfe ich bin erwischt worden".
    Ja, sowohl einzelne Teile als auch der gesamte Scoot / Roller / KRAD können vernichtet werden.
    Dem geht voraus, dass das Gefährt beschlagnahmt wird, dann entscheidet der Richter, was mit dem Gefährt passiert.

    Die Vernichtung wird meistens erst nach der ersten Tat angeordnet - aus der Praxis heraus kann ich Dich aber beruhigen, dass das so gut wie nie vorkommt, dafür muß man schon hartnäckig gegen die Gesetze verstoßen.
    In anderen Bundesländern soll es aber auch schon nach dem ersten Mal geschehen sein.

    Ich denke, in Deinem Fall würde der DZB (sofern der Kollege so firm ist) entdeckt und abgebaut und dann zum Verfahren gegeben, wo über den DZB dann im Laufe des Verfahrens - spätestens bei der Verhandlung - entschieden wird. Um das Verfahren zu erleichtern und zu beschleunigen, solltest Du dann der "außergerichtlichen Einziehung und Vernichtung" schon bei der Polizei zustimmen.

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