1. Was passiert, wenn ich das erste Mal erwischt werde?

Beim ersten Mal wird das Strafverfahren in aller Regel gegen Auflagen eingestellt. Auflagen können unter anderem ein Verkehrserziehungskurs aber auch Sozialstunden sein. Die Verfahrenseinstellung richtet sich nach dem sog. Diversionsverfahren. Das setzt jedoch u.a. zwingend voraus, dass der „Täter“ Einsicht zeigt und sein Handeln bereut.

Seitens der Polizei wird eine Meldung an die Führerscheinbehörde geschickt.
Für die Dauer des Strafverfahrens ist man für Führerscheinprüfungen gesperrt. Das gilt bis zum Abschluss des Verfahrens. Das ist erst abgeschlossen, wenn die Auflagen erfüllt sind.


2. Was passiert, wenn ich das zweite Mal erwischt werde?

Im Großen und Ganzen läuft es wie beim ersten Mal. Eine Einstellung nach dem Diversionsverfahren kommt jetzt sehr wahrscheinlich allerdings nicht mehr in Frage. Eine Einstellung gegen Auflagen ist aber noch immer möglich, aber eine Verurteilung kommt nun auch in Betracht.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird das Strafmaß auch im Bereich von Sozialstunden liegen. Zusätzlich gibt es sechs Punkte in Flensburg. Wird das Erlöschen BE mit verhandelt werden es sogar neun Punkte in Flensburg.
Durch die Polizei wird wieder eine Meldung an die Führerscheinbehörde geschickt und somit ist man zweimal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgefallen. Das hat zur Folge, dass man vor Antragstellung auf Erteilung einer FE zur MPU (Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung) muss. Die Kosten dafür variieren regional, dürften sich aber zwischen 300 – 700 Euro befinden.
Unabhängig davon ist man auch hier für die Dauer des Strafverfahrens ist man für Führerscheinprüfungen gesperrt.

2a. Was ist, wenn ich das dritte Mal erwischt werde ? (und ggf. noch öfter)

Im hiesigen Amtsgerichtsbereich werden die meisten, die dreimal erwischt werden, zu einer Wochenendunterkunft zu einer Jugendarrestanstalt eingeladen. Die meisten sind dann vom Fahren im öffentlichen Verkehrsraum mit getunten Rollern geheilt.


3. Was ist das Diversionsverfahren?

Diversion bedeutet eine Umgehung von formellen Strafverfahren, wie einer Anklage vor Gericht. Durch die Auflage von Weisungen, wie beispielsweise das Ableisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden kann auf ein Strafverfahren verzichtet werden. Es kann im Jugend- sowie im Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden. Das Jugendstrafrecht wird bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren angewandt und kann bei Heranwachsenden bis zum Alter von 21 Jahren eingesetzt werden. Die Polizei ermittelt die Hintergründe einer Straftat. Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Akte an die Staatsanwaltschaft. Dort wird entschieden, ob es zur Anklage vor Gericht kommt oder die Möglichkeit eines Diversionsverfahrens gegeben wird. Die Entscheidung, ob ein Diversionsverfahren eingeleitet wird, kann von folgenden Aspekten abhängen:
- erstmaliges strafrechtliches Auffallen des Jugendlichen
- die Schuld wird als gering eingeschätzt
- der Täter gesteht seine Schuld ein
Im Diversionsverfahren bekommt der Jugendliche Weisungen auferlegt, die meist von der Jugendgerichtshilfe im Auftrag der Staatsanwaltschaft veranlasst werden. Dazu gibt es ein Informationsgespräch im Jugendamt. Diese Weisungen sind ambulante Erziehungsmaßnahmen, wie beispielsweise gemeinnützige Arbeitsstunden oder ein sozialer Trainingskurs. Sind diese erfüllt, wird das Verfahren eingestellt.


4. Was ist eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)?

Das ist eine psychologische Untersuchung die klären soll, ob ihr geeignet seid, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Man wird u.a. zur MPU geschickt, wenn zweimal ein Strafverfahren wegen Fahren ohne FE gegen einen geführt wurde. Eine weitere Möglichkeit ist ein Trunkenheitsdelikt im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr.
Die Führerscheinbehörde entscheidet in eigener Zuständigkeit ob und wer vor Neuantrag einer Fahrerlaubnis zur MPU muss. Gegen solche Entscheidungen der Führerscheinbehörde ist eine Klage vor einem Verwaltungsgericht möglich.


5. Ich mache gerade meinen Führerschein und bin erwischt worden. Was nun?

Die Führerscheinbehörde erhält durch die Polizei Kenntnis über ein Strafverfahren wegen Fahren ohne FE. Diese verhängt eine sofortige Sperre über die Zulassung zur Prüfung. Das bedeutet, dass man keine Fahrerlaubnis erlangen kann, solange das Strafverfahren nicht abgeschlossen ist. Bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen ist das Strafverfahren eingestellt, wenn die Auflagen erfüllt wurden.


6. Ich habe B17 und bin erwischt worden. Was passiert?

Da für den B17 eine besondere charakterliche und geistige Reife vorausgesetzt wird, muss man häufig die bittere Pille schlucken, dass der B17 sofort wieder entzogen wird.


7. Gibt es eine Führerscheinsperre bis 21?

Im Zusammenhang mit Tuning gibt es keine solche Sperre. In extremen Fällen können aber durchaus Sperren zur Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden. Diese werden nur in absoluten Ausnahmefällen die Dauer von 12 Monaten überschreiten.


8. Was passiert, wen eine Anzeige „fallengelassen“ wird?

Die Anzeige wird nicht fallengelassen. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellt bei Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen (Diversionsverfahren) das Strafverfahren gegen Auflagen ein.
Ebenso kann man vor Gericht freigesprochen werden, wenn die Täterschaft nicht nachweisbar ist, das ist ein astreiner Freispruch. In dem Fall muß dann auch die Meldung der Polizei an die Führerscheinbehörde über das Fahren ohne FE aus der Führerscheinakte entfernt werden, was u.U. dazu führt, dass man dann doch später keine bestandene MPU vorweisen muß.


9. Dürfen Roller oder Tuningteile eingezogen/vernichtet werden?

Tuningteile aber auch komplette Scoots können im Verfahren durch einen Richter zur Verwertung eingezogen werden. Diese werden dann als Tatmittel sichergestellt und vernichtet.
Dies wird in aller Regel nur bei unbelehrbaren Tunern praktiziert.
In der Regel werden Scoots / LKR von den Polizeibeamten vor Ort sichergestellt, insbesondere bei Mehrfachtätern. Der sachbearbeitende Polizei-/Kriminalbeamte nimmt dann Kontakt zum Richter / Staatsanwaltschaft auf, die eine Untersuchung per Gutachter anordnen und dann ggf. auch die Vernichtung der Tuning-Teile oder des gesamten Gefährtes.
Diese Beschlagnahme zur Vorbereitung der Einziehung kann ebenfalls richterlich überprüft werden, also wenn man die Durchschrift des Beschlagnahmeprotokolls von der Polizei erhalten hat, kann man mündlich, schriftlich Widerspruch einlegen, dann soll ein Richter innerhalb von drei Werktagen über die Rechtmäßigkeit entscheiden - der entscheidet aber nur über die Sache, nicht über das gesamte Verfahren, das kommt ggf. später. Ohne richterlichen Beschluß werden die beschlagnahmten Gegenstände nicht vernichtet / verkauft, so dass kein Betroffener Panik haben muß, dass er jetzt schnell reagieren müßte.


10. Zahlt die Versicherung bei einem Unfall, obwohl mein Scoot getuned ist?

Ja, die Versicherung muss den gegnerischen Schaden zahlen. Ist das Tuning jedoch (mit-)ursächlich für die Verursachung des Verkehrsunfalls, hat sie die Möglichkeit bis zu 5000,- Euro zurückzufordern. Das nennt man Regreß und das Tuning ist eine sogenannte Obliegenheitspflicht und führt dazu, dass die Versicherung im Innenverhältnis von der Leistung frei ist. Das bedeutet für euch, dass die Kaskoversicherung euren eigenen Schaden am Scoot nicht bezahlen muss.
Nachlesen kann man das auch in den Versicherungsbedingungen, da steht meistens was wie "Obliegenheitsverletzungen" oder ähnliches.


11 Was passiert meinem Vater / Mutter als Versicherungsnehmer des Scoots?

Rein rechtlich wird der Versicherungsnehmer als Halter des Scoots angesehen. Somit wird auch gegen den Elternteil, der die Versicherung abgeschlossen hat, ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Im Falle einer Verurteilung würde das ca. ein Nettomonatslohn kosten und ein Fahrverbot nach sich ziehen, was aber wie immer der Richter festlegt.


12. Gibt es Toleranzen?

Es gibt die sogenannte Fertigungstoleranz und die beträgt 10 Prozent aufgeschlagen auf die bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) des jeweiligen Scoots. Macht bei einem Mofa rund 28 km/h und bei nem Fuffi rund 50 km/h. Wichtig ist hier zu erwähnen, dass die Toleranz bei technischen Veränderungen entfällt. Dann darf das Mofa nur exakt 25 km/h und der Fuffi 45 km/h fahren.
Ein OLG-Urteil spricht übrigens einem aus Alterungsgründen zu schnellem Mofa/Roller eine Toleranz von 20% zu.
Die Toleranzen beziehen sich auf die Durchschnittsgeschwindigkeit bei einer Fahrt in der Ebene, wer also beim Bergabfahren mit seinem 50er Roller 70 km/h schafft, der ansonsten nur 49 km/h erreicht, muß sich keine Gedanken machen.


12. Darf ich mit dem Führerschein A1 mit meinem Roller 80 km/h fahren?

Nein, denn ein Scoot der auf 80 km/h getuned wurde, erfordert die Fahrerlaubnis der Klasse A.
Es sei denn der Scoot liegt über 50ccm Hubraum.


13. Was ist eine Mofatasche und was passiert, wenn ich sie abmache?

Mofas sind laut Definition aus der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) einsitzig. Ein Mofaroller ist nur dann einsitzig, wenn die Sitzbanklänge 440 mm in der Länge nicht überschreitet. Eine Möglichkeit die Sitzbanklänge zu verkürzen und den Scoot einsitzig zu machen, ist die Mofatasche mit dem darin enthaltenen Hartplastikring.
Entfernt ihr also die Tasche, ist aus dem fahrerlaubnisfreien einsitzigen Mofa ein zweisitziges Kraftfahrzeug geworden. Das würde mindestens die Fahrerlaubnisklasse M erfordern. Hat man also die Mofaprüfbescheinigung, droht einem das Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.


14. Kann der Polizist nicht mal ein Auge zudrücken?

Nein, die Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang. Das bedeutet, dass der Polizist, sobald er Kenntnis von einer Straftat bekommt, ein Strafverfahren einleiten muss. Macht er das nicht, macht er sich selber strafbar. Das nennt man dann Strafvereitelung im Amt. Da von den Polizisten besonders gesetzestreues Verhalten verlangt wird, würde hier auch kein Staatsanwalt das Verfahren gegen Auflagen einstellen. Kostenpunkt für den Polizisten dürften bei drei Nettomonatsgehältern liegen.


15. Wie sollte ich mich in einer Kontrolle verhalten?

Normal! Das ist die kurze und knappe Antwort.
Kein Polizist erwartet, dass ihr vor Ehrfurcht erstarrt. Ein völlig normales zwischenmenschliches Verhalten mit dem eigentlich üblichen Respekt vor seinem Gegenüber. Es dürfte jedem klar sein, dass es fast immer so aus dem Wald herausschallt, wie man zuvor hinein gerufen hat.


16. Was passiert wenn ich abhaue?

Liest man hier auch ab und an und wird dann fälschlicherweise „Fahrerflucht“ genannt.
Zunächst ist das Missachten von Anhaltezeichen „nur“ eine Ordnungswidrigkeit.
Kostet 50,- Euro + 25,60,- Verwaltungsgebühren und drei Punkte in Flensburg. Da es ein A-Verstoß ist, führt es somit auch zur Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar, wenn man eine Fahrerlaubnis besitzt.
Meistens aber sind diese Verfolgungsfahrten derart halsbrecherisch, dass der Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung hinzukommt. Das macht es einem im Verfahren nicht wirklich leichter.


17. Was ist Erlöschen BE?

Für euren Scoot gibt es die BE (Betriebserlaubnis) oder CoC Urkunde. Nehmt ihr an eurem Scoot Umbauten vor und verwendet Teile die nicht für die StVZO zugelassen, erlischt die Betriebserlaubnis.
Es drei Möglichkeiten warum die BE erlöschen kann:
1. Die Fahrzeugart wird geändert.
2. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten.
3. Das Abgas- und Geräuschverhalten wird verschlechtert.

Wird ein Scoot leistungstechnisch getuned trifft meist Nr 1. zu, da aus Mofa oder Fuffi ein Motorrad wird. Geht es um optische Dinge wie einen DHL oder HLS erlischt die BE nach Nr. 2 der Gefährdungsvariante.
Folgen sind ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro + 25,60,- Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen noch drei Punkte in Flensburg.


18. Was muss ich mit der Mängelkarte/Mängelmeldung machen?

Auf der MK sind die Mängel aufgeführt und die Stelle, die die Beseitigung der Mängel überprüfen und bestätigen kann. Das sind die Polizei selber, eine Werkstatt oder ein amtlich anerkannter Sachverständige. Müsst ihr den Scoot beim TÜV vorführen, seht zu, dass dieser technisch in Ordnung ist, damit es dort kein böses Erwachen gibt.


19. Ist das e-Prüfzeichen auf dem Sportauspuff ausreichend?

Nein, entgegen der Auskunft vieler Händler ist nur alleine das e-Prüfzeichen nicht ausreichend. Zu dem Sportauspuff gehört eine allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten aus dem hervorgeht für welchen Typ der Sportauspuff freigegeben ist.
Das ist insbesondere deshalb wichtig, da eine technische Veränderung vorliegt und man durchaus in den Bereich der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen kann.
Im übrigen ist das Mitführen der richtigen Papiere auch aus Eurer Sicht in Eurem Sinne: Die Kontrolle geht schneller, die Weiterfahrt wird nicht untersagt und / oder sogar ggf. der Roller sichergestellt oder einzelne Teile abgebaut. Dies kann man also vermeiden, wenn man die richtigen Papiere dabei hat. Im übrigen ist es auch keinem Polizeibeamten zuzumuten, zu sämtlichen Rollertypen sämtliche zulässigen E-Nummern und (Sonder-)Zubehörteile auswendig zu kennen, daher würde im Falle einer unrechtmäßigen Sicherstellung auch kein Richter der Welt den Polizeibeamten in Ungnade fallen lassen oder gar auf Schadenersatz erkennen.

20. Darf ich mit einem Kopfhörer Musik hören?

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Auch hier ein klares Nein. Auch wenn überall (auch in Fahrschulen) verbreitet wird, dass es mit einem Kopfhörer zulässig ist, ist es rein rechtlich nicht zulässig. Allerdings wird es vielerorts auch seitens der Polizei toleriert. Richtig problematisch wird es erst, wenn es zu einem Unfall kommt. Je nach Unfallart, kann es euch passieren, dass ihr euch mit der gegnerischen Versicherung über die Schadensregulierung rumstreiten müsst.
Aufgekommen ist dieser Irrglaube übrigens durch die Headsets der Handys.


21. Bekomme ich einen DHL eingetragen?

Nein, bisher scheitert es immer an der Aufnahme für den Lenker. Bisher habe ich noch keinen eingetragenen DHL gesehen. Hier liegt ein Erlöschen BE nach der Gefährdungsvariante vor.
Die Rechtsfolgen dafür stehen unter „Was ist Erlöschen BE?“ und zusätzlich sollte konsequenterweise auch die Weiterfahrt untersagt werden und die Mängelkarte versteht sich von selbst.

Anmerkung von Kolbi: Originale Downhilllenker, wie sie der Peugeot Speedfight 2 Furious und der Yamaha Aerox Naked hat, haben eine E-Nummer und dürfen natürlich legal gefahren werden. Im Prinzip kann man sich diese Originalteile auf beim Händler besorgen und sie auf andere Modelle eintragen lassen. Einziger Hacken an der Sache ist, dass diese Originalteile sehr teuer sind.

22. Was ist eine Owi-Anzeige und was kommt auf mich zu?

Überschreitet das Verwarngeld die magische 35,- Euro-Grenze fällt der Verstoß in den Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle. Die Polizei leitet die Personalien an diese weiter und es gibt binnen 4-6 Wochen Post von der Bußgeldstelle. Man bekommt einen Anhörungsbogen und hat die Möglichkeit, sich schriftlich dazu zu äußern. Die von der Bußgeldstelle geahndeten Verstöße sind fast immer mit Punkten in Flensburg verbunden.


23. Kann ich mit der FE-Klasse A meinen Scoot straffrei tunen?

Die Straftat des Fahrens ohne ist hinfällig, da man ja die Königsklasse der zweirädrigen Fahrerlaubnisse besitzt.
Unter Umständen wird der getunte Scoot jedoch steuerpflichtig und es kommt ein Strafverfahren wegen Betrugs zum Nachteil der Versicherung in Betracht. Sicher bleibt jedoch das Erlöschen BE mit seinen Rechtsfolgen (50 Euro, Points...).
Wird man des Öfteren erwischt, sammelt man genug Punkte für den Entzug der Fahrerlaubnis. Auch wegen dieser Ordnungswidrigkeit kann ggf. der Scoot sichergestellt werden.


24. Ist das Kennzeichen an der Vario erlaubt?

Die Art und Weise wie das Kennzeichen angebracht sein muss, steht im § 27 (3) FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Dort seht: Zitat:
Zitat von FZV
Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.

Ist das Kennzeichen an der Vario angebracht scheitert es immer daran, dass es nicht mehr von beiden Seiten lesbar ist.

25. Was ist mit meinem polizeilichen Führungszeugnis ?

Zuerst mal möchte ich ein Märchen beenden: Das polizeiliche Führungszeugnis gibt es nicht bei der Polizei, sondern bei den Einwohnermeldeämtern in Eurer Gemeinde / Stadt, es kostet - glaube ich - 13 Euro.

Normalerweise werden Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten nicht eingetragen - man kann sich dann also dem Arbeitgeber gegenüber als nicht vorbestraft bezeichnen.
Aber Achtung: Kommt es zu mehreren Verurteilungen, können auch Verurteilungen von weniger als 90 Tagessätzen eingetragen werden.
Es kommt wie immer auf den Einzelfall an.

Bzgl. Mofa-/Scooter-Tuning kann ich aber (fast) Entwarnung geben: Diese Verfahren werden in der Regel eingestellt, können dann zwar in das Erziehungsregister eingetragen werden, tauchen aber i.d.R. dann nicht beim Führungszeugnis auf. Für genauere Recherchen empfehle ich das BZRG (Bundeszentralregistergesetz).
Ergo: Übertreiben sollte man es nicht mit dem Tuning, denn die Mühlen der Gesetze arbeiten ab einem bestimmten Grad der Hartnäckigkeit des Täters gnadenlos und unermüdlich.
Eintragungen in das Führungszeugnis werden manchmal erst nach vielen Jahren gelöscht.

26. Ich gelte nicht mehr als Heranwachsend und bin gepackt worden, was nun ?

Mit zunehmendem Alter glaubt der Gesetzgeber erwarten zu dürfen, dass man vernünftiger wird, daher werden die Strafen auch härter.
Neben Geldstrafen für Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen jetzt auch Haftstrafen in Betracht, die bis zu einem Jahr ausgesprochen werden - pro Fall. Bei einer Verurteilung werden Jugendlichen / Heranwachsenden oftmals die Verfahrenskosten (Gutachter, Abschlepper, pp) erlassen, auch das kommt nicht mehr in Betracht.
Wer sich kooperativ zeigt, darf auf die Chance von Ratenzahlungen hoffen, ggf. sogar auf die Chance, den Betrag bei einer gemeinnützigen Einrichtung abzuarbeiten.

Vorsicht auch bei Leuten, die schon jung in der Privat-Insolvenz sind: Staatsschulden in Form von Bußgeldern, Strafbefehlen, Steuern können sich nicht im Rahmen einer Privatinsolvenz auflösen, sie können das ganze Verfahren der Insolvenz sogar "töten".

27. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung / ich möchte einen Anwalt nehmen

Vorsicht, da Rechtsschutzversicherungen meistens nicht bei Vorsatzdelikten zahlen, also nicht die Kosten des Anwaltes übernehmen. Aber meistens sind sog. "Erstberatungen" kostenlos, die kann man dann beruhigt in Anspruch nehmen. Der Anwalt wird den Klienten dann auch beraten, ob eine Kostenübernahme seitens der Versicherung wahrscheinlich ist oder nicht.

Grundsätzlich kann man sich in derlei "einfachen" Verfahren selber verteidigen, sprich benötigt keinen Anwalt.
Wer dennoch unbedingt einen beauftragen möchte, kann dies tun. Auf jeden Fall sollte man sich nicht auf "Beratungen" von Kumpels verlassen, die angeblich durch deren Schlauheit vor Gericht mit einem blauen Auge davongekommen sind, meistens sind derlei Geschichten nur zum Teil wahr.
Dann lieber einen Rechtsanwalt beauftragen.

28. Ich bin Beschuldigter und soll Angaben machen

Egal ob Vorladung oder Vernehmung am Anhalteort durch die Polizei: Angaben zur Person müssen gemacht werden (Name, Vorname, Adresse,pp.), Angaben zur Tat kann man verweigern.
Meistens empfiehlt es sich aber, die Tat gleich zuzugeben, da manchmal dann auf die Sicherstellung des KRAD bzw. Rollers verzichtet wird und insofern keine unnötigen Kosten auf einen zukommen. Wie bei allem: Hier muß jeder in jedem einzelnen Fall abwägen, ob er Angaben macht.
Vorgeladen wird man zur Polizei nach dem Anhalten immer, wenn man nicht vor Ort schon eine sog. "Kurzvernehmung" mitgemacht hat, da wird dann quasi eine handschriftliche Vernehmung durchgeführt, die der Angehaltene auch unterschreiben muß (sollte), es sei denn, er hält diese nicht für richtig formuliert.
Vorgeladen wird man als Nicht-Erwachsener über die Eltern, die je nach Entscheidung des Sachbearbeiters mitkommen sollen oder müssen oder nicht mitkommen müssen.

29. Mein Vater/Mutter steht in der Versicherung, bekommt er Probleme ?

Ja, kann er (siehe auch oben); der Versicherungsnehmer bei einem KRAD mit Versicherungskennzeichen gilt grob geschrieben als "Halter", damit kann er in den Focus der Ermittlungen geraten.
Als Filius hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber seinen Eltern, d.h. man muß dazu nichts sagen bzw. muß den Elternteil nicht belasten. Eine entsprechende Belehrung wird von dem Vernehmungsbeamten gemacht. Wenn nicht oder fehlerhaft, unterliegen die Angaben einem "Verwertungsverbot", d.h. es gilt, als sei es nie gesagt worden.
Da das Angehen dagegen schwieriger ist, könnte hier - sofern nicht eh schon tätig - die Hilfe eines Rechtsanwaltes nützlich sein.

Sodele, dies wird von mir weiter überarbeitet, immer dann, wenn ich Zeit habe.
Die Angaben sind vor allem an diejenigen gerichtet, die nach dem JGG bestraft werden (können), sprich 14 - 21 Jährige.

Werde also dranbleiben, um es weiter zu präzisieren.

MfG

Euer